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Kunst am Bau in Baden-Württemberg
![]() Foto: Dirk Altenkirch, Karlsruhe (Detail: Bitte Bild anklicken.) |
Yoshiyuki Miura, München |
Die Förderung von Kunst am Bau und herausragender Architektur gehört zu den großen kulturpolitischen Leistungen des Landes. Seit 1955 hat Baden-Württemberg bei wichtigen Bauvorhaben einen Anteil der Bausumme für Werke bildender Künstler reserviert.
Bei Kunst am Bau bilden künstlerische Idee und Bauaufgabe eine unabdingbare Einheit. Der Orts- und Objektbezug der Kunst am Bau trägt dazu bei, Akzeptanz und Identifikation der Nutzer und der Öffentlichkeit mit einem Bauwerk zu stärken, Aufmerksamkeit zu erregen und den Standorten ein zusätzliches Profil zu geben.
In vielen Gebäuden des Landes wie Ministerien, Finanzämter, Polizeirevieren, Forschungsinstituten, Mensen und
Universitätskliniken finden sich die Resultate dieses besonderen Engagements: Gemälde, Plastiken, Installationen und andere
künstlerische Interventionen, die über ihren künstlerischen Eigenwert hinaus in eine spezifische Beziehung zur Architektur
treten.
Kunstkommission
Bei der Betriebsleitung des Landesbetriebs Vermögen und Bau in Stuttgart ist die Kunstkommission angesiedelt. Der Vorsitz des
Gremiums obliegt der Leitung des Landesbetriebes, Frau Direktorin Ipach-Öhmann. Die Kunstkommission setzt sich zusammen aus zwei
Vertretern der Staatlichen Museen, zwei freiberuflich tätigen Künstlern, sowie Vertretern des Ministeriums für Finanzen und
Wirtschaft, der nutzenden Verwaltung, dem Projekt verantwortlichen Amt von Vermögen und Bau, ggf. dem Architekten sowie nach Bedarf
weiteren beratenden Mitgliedern. Aufgabe der Kommission sind die Erarbeitung von Empfehlungen für die künstlerische
Aufgabenstellung, Vorschläge zum Verfahren und zu den aufzufordernden Künstlern sowie die Beurteilung der eingereichten
Arbeiten.
Kunstdatenbank
Alle Kunstwerke sind in einer Datenbank erfasst. Diese Registrierung ermöglicht den Überblick über die gesamte Sammlung und
bildet die Grundlage für Verwaltung, Erhalt und schnelle Identifizierung der Objekte.
Erhalt der Kunstwerke
Neben der Neuanschaffung von Kunstwerken, werden Mittel aus dem Bauhaushalt verwendet, um die Kunstwerke zu unterhalten. Renovierungen und
Sanierungen der in die Jahre gekommenen Kunstobjekte werden notwendig und müssen sachkundig unter Wahrung des Urheberrechtes
durchgeführt werden.
Offene Wettbewerbe
Derzeit gibt es keine offenen Wettbewerbe.
Wettbewerbsentscheidungen, Entwürfe
Näheres dazu finden Sie hier.
Ausstellungen von Wettbewerbsarbeiten
Derzeit gibt es keine Wettbewerbsausstellungen.
Realisierte Kunstwerke
Näheres dazu finden Sie hier.
Links
RifT, Künstlervertrag (51,0
KB)
Kunstpfad Universität Ulm
Universität Konstanz,
Skulpturenrundgänge
Kunst am Bau, Universität Konstanz
Kontakt
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Betriebsleitung
Hausanschrift:
Rotebühlplatz 30
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 50 29
70044 Stuttgart
Ansprechpartnerin
Geschäftsführung der Kunstkommission
Karola Lake
Tel.: 0711/6673-3456
E-Mail: karola.lake@vbv.bwl.de